Ein aktives Stimmrecht im Verein haben nur Vertreter*innen von Schulen. Die Person muss Teil des Leitungsorgans der Schule sein (z. B. Schulleitung, didaktische Leitung oder Geschäftsführung eines freien Schulträgers). Jede Schule hat nur eine Stimme.

Alle gestaltenden Mitglieder haben ein passives Stimmrecht.

Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht im Verein, aber werden regelmäßig über die Entwicklungen auf allen Ebenen informiert.

Die Mitgliederversammlung des Vereins findet einmal jährlich statt. Die Mitgliederversammlung nimmt u.a. den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen, Mitglieder mit aktivem Stimmrecht entlasten den Vorstand und wählen Vorstand und Kassenprüfer. Alle gestaltenden Mitglieder haben mit ihrem passiven Stimmrecht die Möglichkeit, sich für die Wahl in den Vorstand aufzustellen.
Da öffentliche Schulen in Deutschland in der Regel keine Rechtspersönlichkeit haben, wird das Stimmrecht der Schulen folgendermaßen umgesetzt:
Die Schule zahlt für die im Angebotsverzeichnis beschriebenen Angebote zur Fortbildung und Qualitätssicherung bei Mitgliedschaft im Verein die angegebene jährliche Pauschale und erhält vom Verein eine Rechnung zu “Fortbildungen und Qualitätssicherung”, die auch über das Fortbildungs-Budget des jeweiligen Landes abgerechnet werden kann. Ein Mitglied aus dem Leitungsorgan der Schule wird entsprechend als Person Mitglied und übt stellvertretend für die Schule das Stimmrecht aus.