Schulen erhalten einmal im Jahr eine Rechnung mit dem Zweck “Fortbildungen & Qualitätssicherung”, so dass die Jahrespauschale aus dem Fortbildungsbudget der Schule finanziert werden kann.
Mitgliedsbeiträge von Einzelpersonen und Organisationen werden als Spenden anerkannt und können steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn du Netzwerk Schule im Aufbruch e.V. mit einem Mitgliedsbeitrag bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt, benötigst du nur eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung von uns als Nachweis. Es genügt, wenn du das hier verlinkte Dokument zusammen mit einer Buchungsbestätigung deines Kreditinstitutes, etwa in Form eines Kontoauszuges, beim Finanzamt vorlegst.
Für einen Mitgliedsbeitrag von mehr als 300 Euro pro Jahr ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich. Diese senden wir dir automatisch zu.