Verhaltenskodex

1. Präambel

Schule im Aufbruch steht für eine ganzheitliche und transformative Bildung, wie sie im Weltaktionsplan Bildung für Nachhaltige Entwicklung von der UNESCO formuliert ist. Es geht um die Übernahme von Verantwortung für sich selbst, für die Mitmenschen und für unseren Planeten. Die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden handeln verantwortungsvoll für Kinder und Jugendliche. Wie sich daher Engagierte von Schule im Aufbruch in bestimmten Situationen verhalten, ist in diesem Kodex definiert. Ziele des Verhaltenskodexes sind:

  • Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit von Schule im Aufbruch zu leben

und

  • den angestrebten Handlungsrahmen für alle sichtbar zu machen.

2. Werte, Vision und Mission von Schule im Aufbruch

2.1 Werte

Schule im Aufbruch handelt nach den Werten Nachhaltigkeit, Aufrichtigkeit, Transparenz, Respekt, Toleranz und Vielfalt.

2.2 Purpose

Schule im Aufbruch begeistert und befähigt Kinder und Erwachsene, Schule JETZT radikal so zu gestalten, dass wir als zukunftsmutige Gesellschaft eine nachhaltige Welt entstehen lassen.

2.3 Mission

Schule im Aufbruch wirkt über geschaffene Netzwerke von Schulen, die den Aufbruch wollen. Sie inspiriert, vernetzt und begleitet Schulen auf ihrem Weg zu einer Lernkultur, die sich durch Vertrauen, Wertschätzung, Beziehung, Verantwortung und Sinn auszeichnet. Gemeinsam mit ihren Netzwerkschulen entwickelt sie Formate, Methoden und Werkzeuge, die es Schulen ermöglicht, den transformativen Prozess von einer Schule des Lehrens und Unterrichtens hin zu einem weltoffenen Lernort für zukunftsmutiges und selbstständiges Lernen zu durchlaufen.

3. Geltungsbereich des Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex gilt für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden von Schule im Aufbruch sowie alle beteiligten Körperschaften. In ihm ist festgelegt, wie sich Personen von Schule im Aufbruch in bestimmten Situationen verhalten und wie sie handeln. Schule im Aufbruch kooperiert mit Partner*innen, die sich zum Code of Conduct / Verhaltenskodex von Schule im Aufbruch bekennen. Er ist auf der Website von Schule im Aufbruch einzusehen.

Ziel des Verhaltenskodexes ist es, allen Menschen, die in gemeinsamen Projekten mit Schule im Aufbruch arbeiten, Regelungen für einheitliches Handeln und Entscheidungsprozesse an die Hand zu geben sowie Situationen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit oder die Glaubwürdigkeit der Initiative Schule im Aufbruch in Frage stellen. Sämtliches Handeln von Schule im Aufbruch bewegt sich auf den Grundlagen des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Kinderrechtskonvention und dessen Verhaltenskodexes. Folgende Fragen können als Grundlage für die Entscheidungsfindung dienen:

  • Entspricht die Vorgehensweise allgemeinen Regeln des Rechts, insbesondere denen der Kinderrechte?
  • Entspricht die Vorgehensweise dem Grundgesetz und anderen gesetzlichen Verpflichtungen?
  • Entspricht die Vorgehensweise der satzungsgemäßen Verwendung von Spenden- und Stiftungsgeldern?
  • Entspricht die Vorgehensweise dem Verhaltenskodex der Initiative Schule im Aufbruch?
  • Erzielt die Vorgehensweise die im Leitbild erwünschte Wirkung?

4. Organisation und Struktur der Initiative Schule im Aufbruch

4.1 Struktur von Schule im Aufbruch

Schule im Aufbruch ist als gemeinnützige GmbH strukturiert und hat ihre Hauptgeschäftsstelle in Berlin.

4.1.1 Beteiligungen der Schule im Aufbruch gGmbH

Die Schule im Aufbruch ist Mitgesellschafterin der Schule im Aufbruch Bayern gGmbH mit einem Anteil von 25%. Der Verhaltenskodex gilt ebenfalls für alle Beteiligungen der Schule im Aufbruch gGmbH.

4.2 Zusammenarbeit mit öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen

Schule im Aufbruch sucht und entwickelt partnerschaftliche Beziehungen mit Verbänden, Instituten für Schulqualitätsentwicklung und Lehrer*innenfortbildung, Schulämtern und Ministerien, Kommunen, Schulträgern, Fördervereinen an Schulen und Kindergärten.

5. Transparenz, Wahrhaftigkeit und Wirkung

5.1 Controlling

Schule im Aufbruch verfügt über ein internes Controlling, um die Verwendung der Gelder im Rahmen der genehmigten und beabsichtigten Aktivitäten sicherzustellen.

Schule im Aufbruch verpflichtet sich dazu, gezahlte Spendengelder so effektiv wie möglich einzusetzen. Das bedeutet unter anderem, dass die Effektivität der Ausgaben evaluiert wird, dass die operativen Verwaltungskosten so gering wie möglich gehalten werden, aber auch so hoch wie nötig, um eine effektive und transparente Verwaltung zu gewährleisten.

5.2 Transparenz und Sorgfalt

Schule im Aufbruch arbeitet mit Spendengeldern und ist den Unterstützenden gegenüber zu größtmöglicher Sorgfalt und Transparenz verpflichtet.

5.3 Wahrhaftigkeit

Die Mitarbeitenden von Schule im Aufbruch arbeiten gegenüber Unterstützer*innen, politischen und wirtschaftlichen Institutionen, den Medien und der Öffentlichkeit ausschließlich mit Informationen, die nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen. Sie achten auf eine transparente Arbeitsweise.

6. Datenschutz und Datenmanagement

Mit allen datenschutzrelevanten Informationen gehen die Mitarbeitenden im Sinne des Datenschutzgesetzes verantwortungsvoll um. Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden verpflichten sich auf Vertraulichkeit.

7. Zusammenarbeit innerhalb der Initiative Schule im Aufbruch

7.1 Grundlagen

Grundlegende Arbeitsweisen von Schule im Aufbruch sind Kooperation und Partizipation, die situativ durch direktives Handeln ergänzt werden: Der kooperative Arbeits- und Kommunikationsstil ist für Teamarbeit in einer bundesweit agierenden Organisation Voraussetzung, um gemeinsam die Ziele zu erreichen. Die Mitarbeitenden werden in das Organisationsgeschehen einbezogen, indem Diskussionen und Reflexion, politische und strategische Vorschläge sowie fachliche Unterstützung gefordert und gefördert werden. Ehrlichkeit und Integrität sind Basis des Handelns.

7.2 Gleichbehandlung und Achtung

Schule im Aufbruch lebt Toleranz, Gleichbehandlung und Vielfältigkeit. Dies gilt für alle Bereiche, sei es Alter, Behinderung, Herkunft, Geschlecht, politische Haltung, Religion oder sexuelle Orientierung, vgl. Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Jede einzelne Person kann dazu beitragen und ist aufgefordert, eine Atmosphäre respektvollen und wertschätzenden Miteinanders zu leben.

7.3 Kinder- und Jugendschutz

Schule im Aufbruch verpflichtet sich, Gesetze und Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz einzuhalten.

Schule im Aufbruch verpflichtet sich, keine entwürdigende, diskriminierende Bildsprache zu benutzen und den Regeln der Vielfältigkeit, Toleranz und Wertschätzung zu entsprechen.

7.4 Ehrenamtliches Engagement

Das Ehrenamt ist ein wesentlicher Teil der Arbeit von Schule im Aufbruch. Die Arbeit der Ehrenamtlichen unterstützt die Arbeit der Hauptamtlichen, ist aber kein Ersatz für diese. Ehrenamtliche und Hauptamtliche begegnen sich mit wechselseitiger Wertschätzung und Respekt. Mit den Ressourcen der ehrenamtlich Engagierten wird achtsam umgegangen.

7.5 Kommunikation

Die Mitarbeitenden verwenden intern und extern eine wertschätzende und vielfältigkeitsbewusste Sprache.

Die Beteiligung an Diskussionen ist sach- und zielorientiert.

Reaktionszeiten sind so schnell wie möglich. Auf Mails sollte spätestens innerhalb von acht Tagen eine Reaktion erfolgen, um den Arbeitsprozess für alle am Laufen zu halten.

7.5.1 Entscheidungsfindung

Schule im Aufbruch vermeidet jegliche Konflikte zwischen privaten und geschäftlichen Interessen. In Ausübung der beruflichen Tätigkeit und bei unternehmerischen Entscheidungen verfolgt das Team der Initiative Schule im Aufbruch weder persönliche Interessen noch nutzen sie Geschäftsmöglichkeiten der Initiative Schule im Aufbruch für sich persönlich oder ihnen nahestehenden Personen. Schule im Aufbruch ist selbstorganisiert in Arbeitsgruppen (Circles). Die Arbeitsgruppen treffen Entscheidungen, die ihren Bereich berühren, auf Basis einen integrativen Entscheidungsprozess, der die Perspektiven aller relevanten Stakeholder einbezieht. Das ganze Team sowie ehrenamtlich tätige Personen haben ein Informationsrecht und werden in die Entscheidungen einbezogen.

7.6 Reisen

Mitarbeitende reisen auf innerdeutschen Strecken soweit wie möglich mit der Bahn. Telefon- oder Videokonferenzen werden, soweit möglich und sinnvoll, als umweltschonende Alternative zu Dienstreisen genutzt. Bei Reisen mit dem Flugzeug werden die anfallenden Klimagase des Fluges mit Atmosfair kompensiert.

7.7 Umgang mit Eigentum von Schule im Aufbruch

Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende von Schule im Aufbruch gehen verantwortlich mit dem Eigentum der Gesellschaft um. Bei allen Anschaffungen wird ein nachhaltiges und umweltbewusstes Optimum angestrebt.

7.8 Honorare für Dienstleistungen

Vortragshonorare und Beratungsbezahlungen angestellter Mitarbeiter*in von Schule im Aufbruch fließen Schule im Aufbruch zu. Die Geschäftsführung von Schule im Aufbruch entscheidet über die eventuelle Bezahlung der eingesetzten Person(en).

7.9 Arbeitnehmer*innenrechte

Schule im Aufbruch achtet überall und immer die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutze der Menschen- und Arbeitnehmerrechte. Dies sind insbesondere das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Bürgerliche Gesetzbuch und alle weiteren anwendbaren Gesetze und Verordnungen.

7.10 Gesundheitsgrundlagen

Schule im Aufbruch sorgt dafür, dass für alle unsere Mitarbeiter*innen und die von der Initiative unterstützten Menschen konsequent die Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Die Initiative Schule im Aufbruch ist bestrebt, sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze zu schaffen, um Gefahren, Unfälle oder Verletzungen nach Möglichkeit auszuschließen. Durch ein verantwortungsvolles und vorausschauendes Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagement sollen Gefahren und Schäden für Leib und Gesundheit vermieden und die mentale Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen und Kunden aufrecht erhalten werden. Gegenseitige Rücksichtsnahme ist hierbei das oberste Gebot.

7.11 Umsetzen des Verhaltenskodex

Grundlage unseres Handelns bei sämtlichen Aktionen der Organisation ist das Einhalten des Verhaltenskodex. Dieser umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich Mitarbeitende, ehrenamtlich tätige Personen, Fördernde und Kooperationspartner*innen ein.

8. Fundraising-Richtlinien und -Ethik

Schule im Aufbruch finanziert Teile ihrer Arbeit durch Spenden, durch Zuwendungen von Stiftungen und durch Projektfinanzierungen.

Schule im Aufbruch akzeptiert keine Spenden von der waffenproduzierenden Industrie, der Alkohol- und Tabakindustrie, von Unternehmen, die Kinderarbeit tolerieren, der Pornografie-Branche, von Unternehmen mit Verbindungen zu politisch extremen oder fremdenfeindlichen Gruppen.

Schule im Aufbruch nimmt weder Spenden an, die die Ziele, die eigene Unabhängigkeit, die Werte oder Integrität der Organisation beeinträchtigen könnten, noch bemüht sich Schule im Aufbruch selbst um solche Gelder.

Schule im Aufbruch verpflichtet sich folgenden ethischen Fundraising-Regeln:

  • Akzeptanz allgemeingültiger Prinzipien
  • Unabhängigkeit
  • Verantwortungsvolles Handeln
  • Effektive Programme
  • Vorurteilsbewusstes und diskriminierungssensibles Handeln und Sprechen
  • Transparenz
  • Qualitativ hochwertige Organisationsleitung
  • Professionelles Management

8.1 Spenden

Schule im Aufbruch wirbt Spenden ein. Die Spenden können als zweckgebunden oder nicht zweckgebunden von Spender*innen deklariert und nachweislich entsprechend verwendet werden. Durch eine Spendenannahme werden keine Gegenleistungen eingeräumt. Über die Annahme von Spenden entscheidet Schule im Aufbruch im Einzelfall. Die Initiative Schule im Aufbruch behält sich vor, auch Spenden abzulehnen.

Schule im Aufbruch entspricht den Wünschen von Spendenden und Fördernden, wenn diese keine weitere Post der Organisation erhalten wollen. Es wird ein entsprechender Vermerk in der Datenbank vorgenommen. Die Namen von Spenderinnen, Spendern und Fördernden werden nicht an Dritte verkauft, getauscht oder vermietet.

Die nachfolgend beschriebenen Formen der Unterstützung sind möglich:

8.1.1 Anträge

Schule im Aufbruch kann Anträge stellen, z.B. bei Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen und politischen Institutionen, wenn dies keine unverhältnismäßigen Einschränkungen oder Bedingungen für die Verwendung der Gelder und Aktivitäten der Initiative Schule im Aufbruch bedeutet.

8.1.2 Sach-, Honorar- und Dienstleistungsspenden

Die Annahme von Sachspenden (Waren, Honorare oder Dienstleistungen) von Unternehmen ist erlaubt unter der Bedingung, dass die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Initiative Schule im Aufbruch in allen Aktivitäten, Kampagnen und Projekten hiervon unberührt bleibt. Die Sachspenden müssen uneigennützig sein, das heißt, sie dürfen nicht für Werbezwecke eingesetzt werden oder dazu dienen, dass die Initiative Schule im Aufbruch hierdurch den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens erhöht. Die Überlassung einer Sachspende kann entweder von der Initiative Schule im Aufbruch oder dem Spendenden formlos bestätigt werden. Eine Quittung über den Zeit- oder tatsächlichen Wert solcher Spenden kann durch die Initiative Schule im Aufbruch ausgestellt werden.

Jede Sachspende bedarf der Zustimmung der Geschäftsführung von Schule im Aufbruch. Übersteigt der Wert der Spende 10.000 Euro, soll sie im Sinne der Transparenz im Jahresbericht veröffentlicht werden.

Die Nutzung kostenloser Anzeigenwerbung (Freianzeigen) ist zulässig.

Spenden aus sogenannten „Workplace-Giving“-Programmen, bei denen Arbeitnehmende direkt von ihrer Gehalts-/Lohnabrechnung einen Teil spenden, dürfen angenommen werden.

8.1.3 Spenden aus dem Verkauf von Produkten/Dienstleistungen

Spenden in Form von Teilerträgen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen können angenommen werden, wenn sie die Glaubwürdigkeit der Initiative Schule im Aufbruch nicht gefährden und wenn sie von den Kund*innen/Spendenden direkt ausgehen. Das heißt, die Kund*innen/Spendenden entscheiden selbst und sind sich bewusst darüber, dass ein Teil des Kaufpreises an die Initiative Schule im Aufbruch geht. Die betreffenden Geschäftsbedingungen müssen in einem (Lizenz)-Vertrag geregelt werden.

8.1.4 Spendenaufstockung durch Unternehmen

Sogenannte „Gift-Matching“-Programme, bei denen ein Unternehmen die Spende eines Arbeitnehmenden um einen Betrag aufstockt, nimmt Schule im Aufbruch an, sofern das Unternehmen den Richtlinien von Schule im Aufbruch entspricht.

8.1.5 Veranstaltungen

Die Annahme von Einnahmen aus Veranstaltungen ist möglich, wenn es sich um eine Benefizveranstaltung handelt, die Schule im Aufbruch fördert. Die Veranstaltung darf nicht so ausgelegt sein, dass sie in erster Linie einem Unternehmen nützt und dieses begünstigt.

8.1.6 Bußgelder

Schule im Aufbruch ist es möglich, sich um Bußgeldzuweisungen zu bemühen.

8.2 Spenden aus dem Ausland

Spontane Spenden an Schule im Aufbruch, die von einer spendenden Person kommen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Land hat, werden als direktes Einkommen im Empfängerland verbucht, ohne Vorteil für das Geberland.

8.3 Zweckgebundende und nicht-zweckgebundende Spenden

Die Spenden können als zweckgebunden oder nicht zweckgebunden vom Spender*in deklariert werden und werden nachweislich entsprechend verwendet.

8.4 Honorare für Fundraising

Schule im Aufbruch strebt ein hauptamtliches Fundraising-Management an. Zu diesem können auch externe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

8.5 Erbschaften/Vermächtnisse

Erbschaften können zur Verwirklichung der Ziele von Schule im Aufbruch eine wesentliche Rolle spielen. Schule im Aufbruch eröffnet die Möglichkeit, sie im Nachlass zu bedenken.

Schule im Aufbruch folgt den ethischen Grundsätzen und Richtlinien des Fundraising-Verbandes, um sicherzustellen, dass Informationen über das Thema Erbschaften und Vermächtnisse in angemessener Art und Weise verbreitet werden.

Das Spenden eines Nachlasses ist eine persönliche Angelegenheit und Schule im Aufbruch schützt die Privatsphäre der Erblassenden. Es besteht keine Notwendigkeit, die genauen Absichten eines möglichen Erblassenden zu kennen. Jegliche Angaben sind freiwillig. Über Erblassende und ihre Hintergründe wird nur berichtet, wenn sie selbst vorab oder ihre Familien die Erlaubnis dazu gegeben haben. Namen von Menschen, die Schule im Aufbruch in ihrem letzten Willen bedenken, werden nur bekannt gegeben, wenn dazu die ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.

Wenn eine erblassende Person einen speziellen Wunsch zur Verwendung ihres Erbes geäußert hat, unternimmt die Schule im Aufbruch im Rahmen der obigen Richtlinien jede Anstrengung, diesen Wunsch zu erfüllen.

9. Sponsoring – Zusammenarbeit mit der Wirtschaft

Ob und wie Schule im Aufbruch eine Sponsoring-Partnerschaft mit einem Unternehmen eingeht, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Prüfung obliegt der Geschäftsführung. Grundlage der Entscheidung ist der Sponsoring Vertrag in Abgleich mit dem Verhaltenskodex.

10. Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen

Schule im Aufbruch geht Allianzen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen ein, wenn diese maßgeblich dazu beitragen, wichtige Ziele zu erreichen, das Ansehen in der Zivilgesellschaft zu stärken oder einen Beitrag für die Ziele zu leisten. Bei Zustandekommen einer solchen Allianz wird eine vertragliche Vereinbarung oder eine gemeinsame Absichtserklärung verabschiedet, in der Zeitrahmen, Pflichten und Verantwortlichkeiten geregelt sind.

Das Logo von Schule im Aufbruch kann für gemeinsame Initiativen mit anderen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verwendet werden, solange es den Werten und der Zielsetzung der Arbeit von Schule im Aufbruch dient.

11. Schule im Aufbruch und Medien

Schule im Aufbruch richtet sich nach dem deutschen Pressekodex. Die obersten Gebote sind die Achtung der Wahrheit und die Wahrung der Menschenwürde, eine gründliche und faire Recherche sowie die klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen.

Kontakt:
Schule im Aufbruch gGmbH
Marie-Curie-Allee 8
10315 Berlin
Deutschland

dialog@schule-im-aufbruch.de

Wir danken der spendenfinanzierten Stiftung Bildung, dass wir ihren Verhaltenskodex/ Code of Conduct verwenden und für unsere Organisation anpassen durften. https://www.stiftungbildung.com/spenden/