1. Präambel
Schule im Aufbruch steht für eine ganzheitliche und transformative Bildung, wie sie im Weltaktionsplan Bildung für Nachhaltige Entwicklung von der UNESCO formuliert ist. Es geht um die Übernahme von Verantwortung für sich selbst, für die Mitmenschen und für unseren Planeten. Die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden handeln verantwortungsvoll für Kinder und Jugendliche. Wie sich daher Engagierte der Initiative Schule im Aufbruch in bestimmten Situationen verhalten, ist in diesem Kodex definiert. Ziele des Verhaltenskodexes sind:
- Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Initiative Schule im Aufbruch zu leben
und
- den angestrebten Handlungsrahmen für alle sichtbar zu machen.
2. Werte, Vision und Mission der Initiative Schule im Aufbruch
2.1 Werte
Die Initiative Schule im Aufbruch handelt nach den Werten Nachhaltigkeit, Aufrichtigkeit, Transparenz, Respekt, Toleranz und Vielfalt.
2.2 Purpose
Die Initiative Schule im Aufbruch begeistert und befähigt Kinder und Erwachsene, Schule JETZT radikal so zu gestalten, dass wir als zukunftsmutige Gesellschaft eine nachhaltige Welt entstehen lassen.
2.3 Mission
Die Initiative Schule im Aufbruch wirkt über geschaffene Netzwerke von Schulen, die den Aufbruch wollen. Sie inspiriert, vernetzt und begleitet Schulen auf ihrem Weg zu einer Lernkultur, die sich durch Vertrauen, Wertschätzung, Beziehung, Verantwortung und Sinn auszeichnet. Gemeinsam mit ihren Netzwerkschulen entwickelt sie Formate, Methoden und Werkzeuge, die es Schulen ermöglicht, den transformativen Prozess von einer Schule des Lehrens und Unterrichtens hin zu einem weltoffenen Lernort für zukunftsmutiges und selbstständiges Lernen zu durchlaufen.
3. Geltungsbereich des Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex gilt für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Initiative Schule im Aufbruch sowie alle beteiligten Körperschaften. In ihm ist festgelegt, wie sich Personen der Initiative Schule im Aufbruch in bestimmten Situationen verhalten und wie sie handeln. Die Initiative Schule im Aufbruch kooperiert mit Partner*innen, die sich zum Code of Conduct / Verhaltenskodex der Initiative Schule im Aufbruch bekennen. Er ist auf der Website von Schule im Aufbruch einzusehen.
Ziel des Verhaltenskodexes ist es, allen Menschen, die in gemeinsamen Projekten mit der Initiative Schule im Aufbruch arbeiten, Regelungen für einheitliches Handeln und Entscheidungsprozesse an die Hand zu geben sowie Situationen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit oder die Glaubwürdigkeit der Initiative Schule im Aufbruch in Frage stellen. Sämtliches Handeln der Initiative Schule im Aufbruch bewegt sich auf den Grundlagen des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Kinderrechtskonvention und dessen Verhaltenskodexes. Folgende Fragen können als Grundlage für die Entscheidungsfindung dienen:
- Entspricht die Vorgehensweise allgemeinen Regeln des Rechts, insbesondere denen der Kinderrechte?
- Entspricht die Vorgehensweise dem Grundgesetz und anderen gesetzlichen Verpflichtungen?
- Entspricht die Vorgehensweise der satzungsgemäßen Verwendung von Spenden- und Stiftungsgeldern?
- Entspricht die Vorgehensweise dem Verhaltenskodex der Initiative Schule im Aufbruch?
- Erzielt die Vorgehensweise die im Leitbild erwünschte Wirkung?
4. Organisation und Struktur der Initiative Schule im Aufbruch
4.1 Struktur der Initiative Schule im Aufbruch
Die Initiative Schule im Aufbruch ist als gemeinnützige GmbH strukturiert und hat ihre Hauptgeschäftsstelle in Berlin.
4.1.1 Beteiligungen der Schule im Aufbruch gGmbH
Die Initiative Schule im Aufbruch ist Mitgesellschafterin der Schule im Aufbruch Bayern gGmbH mit einem Anteil von 25%. Der Verhaltenskodex gilt ebenfalls für alle Beteiligungen der Initiative Schule im Aufbruch gGmbH.
4.2 Zusammenarbeit mit öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen
Die Initiative Schule im Aufbruch sucht und entwickelt partnerschaftliche Beziehungen mit Verbänden, Instituten für Schulqualitätsentwicklung und Lehrer*innenfortbildung, Schulämtern und Ministerien, Kommunen, Schulträgern, Fördervereinen an Schulen und Kindergärten.
5. Transparenz, Wahrhaftigkeit und Wirkung
5.1 Controlling
Die Initiative Schule im Aufbruch verfügt über ein internes Controlling, um die Verwendung der Gelder im Rahmen der genehmigten und beabsichtigten Aktivitäten sicherzustellen.
Die Initiative Schule im Aufbruch verpflichtet sich dazu, gezahlte Spendengelder so effektiv wie möglich einzusetzen. Das bedeutet unter anderem, dass die Effektivität der Ausgaben evaluiert wird, dass die operativen Verwaltungskosten so gering wie möglich gehalten werden, aber auch so hoch wie nötig, um eine effektive und transparente Verwaltung zu gewährleisten.
5.2 Transparenz und Sorgfalt
Die Initiative Schule im Aufbruch arbeitet mit Spendengeldern und ist den Unterstützenden gegenüber zu größtmöglicher Sorgfalt und Transparenz verpflichtet.
5.3 Wahrhaftigkeit
Die Mitarbeitenden der Initiative Schule im Aufbruch arbeiten gegenüber Unterstützer*innen, politischen und wirtschaftlichen Institutionen, den Medien und der Öffentlichkeit ausschließlich mit Informationen, die nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen. Sie achten auf eine transparente Arbeitsweise.
6. Datenschutz und Datenmanagement
Mit allen datenschutzrelevanten Informationen gehen die Mitarbeitenden im Sinne des Datenschutzgesetzes verantwortungsvoll um. Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden verpflichten sich auf Vertraulichkeit.
7. Zusammenarbeit innerhalb der Initiative Schule im Aufbruch
7.1 Grundlagen
Grundlegende Arbeitsweisen der Initiative Schule im Aufbruch sind Kooperation und Partizipation, die situativ durch direktives Handeln ergänzt werden: Der kooperative Arbeits- und Kommunikationsstil ist für Teamarbeit in einer bundesweit agierenden Organisation Voraussetzung, um gemeinsam die Ziele zu erreichen. Die Mitarbeitenden werden in das Organisationsgeschehen einbezogen, indem Diskussionen und Reflexion, politische und strategische Vorschläge sowie fachliche Unterstützung gefordert und gefördert werden. Ehrlichkeit und Integrität sind Basis des Handelns.
7.2 Gleichbehandlung und Achtung
Die Initiative Schule im Aufbruch lebt Toleranz, Gleichbehandlung und Vielfältigkeit. Dies gilt für alle Bereiche, sei es Alter, Behinderung, Herkunft, Geschlecht, politische Haltung, Religion oder sexuelle Orientierung, vgl. Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Jede einzelne Person kann dazu beitragen und ist aufgefordert, eine Atmosphäre respektvollen und wertschätzenden Miteinanders zu leben.
7.3 Kinder- und Jugendschutz
Die Initiative Schule im Aufbruch verpflichtet sich, Gesetze und Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz einzuhalten.
Die Initiative Schule im Aufbruch verpflichtet sich, keine entwürdigende, diskriminierende Bildsprache zu benutzen und den Regeln der Vielfältigkeit, Toleranz und Wertschätzung zu entsprechen.
7.4 Ehrenamtliches Engagement
Das Ehrenamt ist ein wesentlicher Teil der Arbeit der Initiative Schule im Aufbruch. Die Arbeit der Ehrenamtlichen unterstützt die Arbeit der Hauptamtlichen, ist aber kein Ersatz für diese. Ehrenamtliche und Hauptamtliche begegnen sich mit wechselseitiger Wertschätzung und Respekt. Mit den Ressourcen der ehrenamtlich Engagierten wird achtsam umgegangen.
7.5 Kommunikation
Die Mitarbeitenden verwenden intern und extern eine wertschätzende und vielfältigkeitsbewusste Sprache.
Die Beteiligung an Diskussionen ist sach- und zielorientiert.
Reaktionszeiten sind so schnell wie möglich. Auf Mails sollte spätestens innerhalb von acht Tagen eine Reaktion erfolgen, um den Arbeitsprozess für alle am Laufen zu halten.
7.5.1 Entscheidungsfindung
Die Initiative Schule im Aufbruch vermeidet jegliche Konflikte zwischen privaten und geschäftlichen Interessen. In Ausübung der beruflichen Tätigkeit und bei unternehmerischen Entscheidungen verfolgt das Team der Initiative Schule im Aufbruch weder persönliche Interessen noch nutzen sie Geschäftsmöglichkeiten der Initiative Schule im Aufbruch für sich persönlich oder ihnen nahestehenden Personen. Die Initiative Schule im Aufbruch ist selbstorganisiert in Arbeitsgruppen (Circles). Die Arbeitsgruppen treffen Entscheidungen, die ihren Bereich berühren, auf Basis einen integrativen Entscheidungsprozess, der die Perspektiven aller relevanten Stakeholder einbezieht. Das ganze Team sowie ehrenamtlich tätige Personen haben ein Informationsrecht und werden in die Entscheidungen einbezogen.
7.6 Reisen
Mitarbeitende reisen auf innerdeutschen Strecken soweit wie möglich mit der Bahn. Telefon- oder Videokonferenzen werden, soweit möglich und sinnvoll, als umweltschonende Alternative zu Dienstreisen genutzt. Bei Reisen mit dem Flugzeug werden die anfallenden Klimagase des Fluges mit Atmosfair kompensiert.
7.7 Umgang mit Eigentum der Initiative Schule im Aufbruch
Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende der Initiative Schule im Aufbruch gehen verantwortlich mit dem Eigentum der Gesellschaft um. Bei allen Anschaffungen wird ein nachhaltiges und umweltbewusstes Optimum angestrebt.
7.8 Honorare für Dienstleistungen
Vortragshonorare und Beratungsbezahlungen als angestellte Mitarbeiter*in der Initiative Schule im Aufbruch fließen der Initiative Schule im Aufbruch zu. Die Geschäftsführung der Initiative Schule im Aufbruch entscheidet über die eventuelle Bezahlung der eingesetzten Person(en).
7.9 Arbeitnehmer*innenrechte
Die Initiative Schule im Aufbruch achtet überall und immer die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutze der Menschen- und Arbeitnehmerrechte. Dies sind insbesondere das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Bürgerliche Gesetzbuch und alle weiteren anwendbaren Gesetze und Verordnungen.
7.10 Gesundheitsgrundlagen
Die Initiative Schule im Aufbruch sorgt dafür, dass für alle unsere Mitarbeiter*innen und die von der Initiative unterstützten Menschen konsequent die Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Die Initiative Schule im Aufbruch ist bestrebt, sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze zu schaffen, um Gefahren, Unfälle oder Verletzungen nach Möglichkeit auszuschließen. Durch ein verantwortungsvolles und vorausschauendes Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagement sollen Gefahren und Schäden für Leib und Gesundheit vermieden und die mentale Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen und Kunden aufrecht erhalten werden. Gegenseitige Rücksichtsnahme ist hierbei das oberste Gebot.
7.11 Umsetzen des Verhaltenskodex
Grundlage unseres Handelns bei sämtlichen Aktionen der Organisation ist das Einhalten des Verhaltenskodex. Dieser umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich Mitarbeitende, ehrenamtlich tätige Personen, Fördernde und Kooperationspartner*innen ein.
8. Fundraising-Richtlinien und -Ethik
Die Initiative Schule im Aufbruch finanziert Teile ihrer Arbeit durch Spenden, durch Zuwendungen von Stiftungen und durch Projektfinanzierungen.
Die Initiative Schule im Aufbruch akzeptiert keine Spenden von der waffenproduzierenden Industrie, der Alkohol- und Tabakindustrie, von Unternehmen, die Kinderarbeit tolerieren, der Pornografie-Branche, von Unternehmen mit Verbindungen zu politisch extremen oder fremdenfeindlichen Gruppen.
Die Initiative Schule im Aufbruch nimmt weder Spenden an, die die Ziele, die eigene Unabhängigkeit, die Werte oder Integrität der Organisation beeinträchtigen könnten, noch bemüht sich die Initiative Schule im Aufbruch selbst um solche Gelder.
Die Initiative Schule im Aufbruch verpflichtet sich folgenden ethischen Fundraising-Regeln:
- Akzeptanz allgemeingültiger Prinzipien
- Unabhängigkeit
- Verantwortungsvolles Handeln
- Effektive Programme
- Vorurteilsbewusstes und diskriminierungssensibles Handeln und Sprechen
- Transparenz
- Qualitativ hochwertige Organisationsleitung
- Professionelles Management
8.1 Spenden
Die Initiative Schule im Aufbruch wirbt Spenden ein. Die Spenden können als zweckgebunden oder nicht zweckgebunden von Spender*innen deklariert und nachweislich entsprechend verwendet werden. Durch eine Spendenannahme werden keine Gegenleistungen eingeräumt. Über die Annahme von Spenden entscheidet die Initiative Schule im Aufbruch im Einzelfall. Die Initiative Schule im Aufbruch behält sich vor, auch Spenden abzulehnen.
Die Initiative Schule im Aufbruch entspricht den Wünschen von Spendenden und Fördernden, wenn diese keine weitere Post der Organisation erhalten wollen. Es wird ein entsprechender Vermerk in der Datenbank vorgenommen. Die Namen von Spenderinnen, Spendern und Fördernden werden nicht an Dritte verkauft, getauscht oder vermietet.
Die nachfolgend beschriebenen Formen der Unterstützung sind möglich:
8.1.1 Anträge
Die Initiative Schule im Aufbruch kann Anträge stellen, z.B. bei Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen und politischen Institutionen, wenn dies keine unverhältnismäßigen Einschränkungen oder Bedingungen für die Verwendung der Gelder und Aktivitäten der Initiative Schule im Aufbruch bedeutet.
8.1.2 Sach-, Honorar- und Dienstleistungsspenden
Die Annahme von Sachspenden (Waren, Honorare oder Dienstleistungen) von Unternehmen ist erlaubt unter der Bedingung, dass die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Initiative Schule im Aufbruch in allen Aktivitäten, Kampagnen und Projekten hiervon unberührt bleibt. Die Sachspenden müssen uneigennützig sein, das heißt, sie dürfen nicht für Werbezwecke eingesetzt werden oder dazu dienen, dass die Initiative Schule im Aufbruch hierdurch den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens erhöht. Die Überlassung einer Sachspende kann entweder von der Initiative Schule im Aufbruch oder dem Spendenden formlos bestätigt werden. Eine Quittung über den Zeit- oder tatsächlichen Wert solcher Spenden kann durch die Initiative Schule im Aufbruch ausgestellt werden.
Jede Sachspende bedarf der Zustimmung der Geschäftsführung der Initiative Schule im Aufbruch. Übersteigt der Wert der Spende 10.000 Euro, soll sie im Sinne der Transparenz im Jahresbericht veröffentlicht werden.
Die Nutzung kostenloser Anzeigenwerbung (Freianzeigen) ist zulässig.
Spenden aus sogenannten „Workplace-Giving“-Programmen, bei denen Arbeitnehmende direkt von ihrer Gehalts-/Lohnabrechnung einen Teil spenden, dürfen angenommen werden.
8.1.3 Spenden aus dem Verkauf von Produkten/Dienstleistungen
Spenden in Form von Teilerträgen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen können angenommen werden, wenn sie die Glaubwürdigkeit der Initiative Schule im Aufbruch nicht gefährden und wenn sie von den Kund*innen/Spendenden direkt ausgehen. Das heißt, die Kund*innen/Spendenden entscheiden selbst und sind sich bewusst darüber, dass ein Teil des Kaufpreises an die Initiative Schule im Aufbruch geht. Die betreffenden Geschäftsbedingungen müssen in einem (Lizenz)-Vertrag geregelt werden.
8.1.4 Spendenaufstockung durch Unternehmen
Sogenannte „Gift-Matching“-Programme, bei denen ein Unternehmen die Spende eines Arbeitnehmenden um einen Betrag aufstockt, nimmt die Initiative Schule im Aufbruch an, sofern das Unternehmen den Richtlinien der Initiative Schule im Aufbruch entspricht.
8.1.5 Veranstaltungen
Die Annahme von Einnahmen aus Veranstaltungen ist möglich, wenn es sich um eine Benefizveranstaltung handelt, die die Initiative Schule im Aufbruch fördert. Die Veranstaltung darf nicht so ausgelegt sein, dass sie in erster Linie einem Unternehmen nützt und dieses begünstigt.
8.1.6 Bußgelder
Der Initiative Schule im Aufbruch ist es möglich, sich um Bußgeldzuweisungen zu bemühen.
8.2 Spenden aus dem Ausland
Spontane Spenden an die Initiative Schule im Aufbruch, die von einer spendenden Person kommen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Land hat, werden als direktes Einkommen im Empfängerland verbucht, ohne Vorteil für das Geberland.
8.3 Zweckgebundende und nicht-zweckgebundende Spenden
Die Spenden können als zweckgebunden oder nicht zweckgebunden vom Spender*in deklariert werden und werden nachweislich entsprechend verwendet.
8.4 Honorare für Fundraising
Die Initiative Schule im Aufbruch strebt ein hauptamtliches Fundraising-Management an. Zu diesem können auch externe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
8.5 Erbschaften/Vermächtnisse
Erbschaften können zur Verwirklichung der Ziele der Initiative Schule im Aufbruch eine wesentliche Rolle spielen. Die Initiative Schule im Aufbruch eröffnet die Möglichkeit, sie im Nachlass zu bedenken.
Die Initiative Schule im Aufbruch folgt den ethischen Grundsätzen und Richtlinien des Fundraising-Verbandes, um sicherzustellen, dass Informationen über das Thema Erbschaften und Vermächtnisse in angemessener Art und Weise verbreitet werden.
Das Spenden eines Nachlasses ist eine persönliche Angelegenheit, und die Initiative Schule im Aufbruch schützt die Privatsphäre der Erblassenden. Es besteht keine Notwendigkeit, die genauen Absichten eines möglichen Erblassenden zu kennen. Jegliche Angaben sind freiwillig. Über Erblassende und ihre Hintergründe wird nur berichtet, wenn sie selbst vorab oder ihre Familien die Erlaubnis dazu gegeben haben. Namen von Menschen, die die Initiative Schule im Aufbruch in ihrem letzten Willen bedenken, werden nur bekannt gegeben, wenn dazu die ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.
Wenn eine erblassende Person einen speziellen Wunsch zur Verwendung ihres Erbes geäußert hat, unternimmt die Initiative Schule im Aufbruch im Rahmen der obigen Richtlinien jede Anstrengung, diesen Wunsch zu erfüllen.
9. Sponsoring – Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
Ob und wie die Initiative Schule im Aufbruch eine Sponsoring-Partnerschaft mit einem Unternehmen eingeht, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Prüfung obliegt der Geschäftsführung. Grundlage der Entscheidung ist der Sponsoring Vertrag in Abgleich mit dem Verhaltenskodex.
10. Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
Die Initiative Schule im Aufbruch geht Allianzen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen ein, wenn diese maßgeblich dazu beitragen, wichtige Ziele zu erreichen, das Ansehen in der Zivilgesellschaft zu stärken oder einen Beitrag für die Ziele zu leisten. Bei Zustandekommen einer solchen Allianz wird eine vertragliche Vereinbarung oder eine gemeinsame Absichtserklärung verabschiedet, in der Zeitrahmen, Pflichten und Verantwortlichkeiten geregelt sind.
Das Logo der Initiative Schule im Aufbruch kann für gemeinsame Initiativen mit anderen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verwendet werden, solange es den Werten und der Zielsetzung der Arbeit der Initiative Schule im Aufbruch dient.
11. Initiative Schule im Aufbruch und Medien
Die Initiative Schule im Aufbruch richtet sich nach dem deutschen Pressekodex. Die obersten Gebote sind die Achtung der Wahrheit und die Wahrung der Menschenwürde, eine gründliche und faire Recherche sowie die klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen.
Kontakt:
Initiative Schule im Aufbruch gGmbH
Wallstr. 32, Haus A
10179 Berlin
Deutschland
Wir danken der spendenfinanzierten Stiftung Bildung, dass wir ihren Verhaltenskodex/ Code of Conduct verwenden und für unsere Organisation anpassen durften. www.stiftungbildung.com/spenden/